Es folgt mal wieder ein wenig mehr Text, und wenige Bilder. Hintergrund ist ein Post der (äußerst verdienstvollen) sächsischen Bergwacht in diversen sozialen Medien. Anlass für diesen Post war ein Einsatz der Kameraden, die drei Wanderer von einem Bergpfad holen mussten, welche nicht mehr vor und zurück kamen. Ärgerlich und ein klarer Fall von Selbstüberschätzung. Im weiteren Text wurden dann aber auch Kletterzugänge erwähnt, und wörtlich: „Diese Pfade dürfen nur in Verbindung mit dem klettern an einem der Felsen betreten werden und dienen in keinster Weise als Wanderweg.“ Es entspann sich eine angeregte Diskussion, an der ich auch einen Anteil hatte. Wobei ich mich vor allem an der Formulierung „dürfen nur in Verbindung mit dem klettern an einem der Felsen betreten werden“ gerieben habe.
Deshalb jetzt hier im Folgenden eine Einordnung zum Status dieser Wege, in zwei Aspekten: