Beim Surfen im Netz ist mir auf den Seiten zum Deutschen Wandertag, der ja demnächst ansteht, etwas aufgefallen. Nämlich, dass da für eine Wanderung zum Prebischtor mit einem sattsam bekannten Foto geworben wird. Sie wissen schon: das Tor von der “falschen” Seite. Na ja, wir dürften ja so ziemlich alle schon dort gestanden haben. Nur eben immer mit dem Hinweis versehen, dass man da eigentlich nicht stehen darf und ein Bußgeld am Wegesrand lauert. Aber das Ganze auf einer offiziellen Seite des Deutsche Wandertages? Da schreib ich mal ne Mail, dachte ich mir. Geschwind ging es zur Sache:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass Sie auf den Seiten des Deutschen Wandertages, exakt hier: http://www.deutscherwandertag-2016.de/wandervorschlaege/prebischtor-und-wilde-klamm.html zur Wanderung zum Prebischtor, mit einem Foto werben, welches es eigentlich nicht geben sollte? Denn der Standort des Fotografen, eine Aussicht am alten Fremdenweg, darf offiziell nicht betreten werden, wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld. Es ist auf legalen Wegen schlicht unmöglich, das Prebischtor von dieser Seite zu fotografieren. Nun mag Herr Patzelt als Urheber des Fotos und gleichzeitig früherer Chef der böhmischen Nationalparkverwaltung hier Extrawürste genießen. Aber dem Wanderer, dem machen Sie Lust auf einen Anblick, den er später nie genießen darf. Irgendwie schon daneben. Oder darf ich die Wahl des Fotos als subtilen Hinweis Ihrerseits begreifen, doch endlich mit den unseligen Wegesperrungen in der Sächsisch/Böhmischen Schweiz aufzuhören? Das würde mich wiederum freuen.
Mit den Besten Grüßen
Arndt Noack
Und siehe, ich habe Antwort bekommen. Und zwar eine allumfassende. Die ging so:
Sehr geehrter Herr Noack,
vielen Dank für Ihre E-Mail und den Hinweis.
Herzliche Grüße
Anne JungowitzMedien- und Öffentlichkeitsarbeit
Im Auftrag des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz e.V.
Veräppeln kann ich mich selber. Oder eben: ich möchte einmal mit Profis arbeiten! Das Foto war übrigens auch heute noch auf der Seite zu sehen.
Na ja vielleicht ein Schreibtischtäter, der noch nie wirklich einen Schritt gewandert ist.
Welchem Massentourist fällt schon auf von welcher Seite er das Tor dann gesehen hat. Die Parkgebühren und die Eintrittsgebühren, die Völkerwanderung und die Asiamärkte haben mich in acht Jahren Urlaub im Elbsandstein erfolgreich davon abgehalten dieses Tor aufzusuchen – dann eben nicht. Hinzu kommt, dass der Weg zum Tor bisher noch nicht mal besonders schön war. Soll sich ja verbessert haben.
Es geht aber auch anderswo so. In Moersdorf in Rheinland Pfalz gibt es eine spektakuläre Hängebrücke. Da bin ich am Vatertag hingewandert. Gefühlte 10.000 und mehr Menschen quälten sich über die Brücke. Man sah von weitem hoffnungslos überfüllte Parkplätze und deutlich überall Trittschäden an den Berghängen um die Brücke. Zum Glück hatte ich das mit einer etwas ausgedehnten Wanderung verbunden. Auf meinem gewählten Parkplatz war mein Auto das einzige und keine 500 Meter von der Brücke entfernt war man alleine im Wald unterwegs. Allerdings war die Wanderung dann auch gut 23 Kilomter lang, statt die 1,9 Kilomter von Brückenparkplatz mit Besucherzentrum (Bier, Braturst und Kuchen) zur Brücke.
Ich würde eben jenes Bild vom Prebischtor auf der Seite des Deutschen Wandertages als Anstiftung oder Aufruf zu Ordnungswidrigkeiten ansehen. Unsere Nationalparkbeschützer sollten sich hier dringend einmal juristischen Rat einholen, ob die Verursacher nicht rechtlich zu belangen wären.
Wegen “Gefahr in Verzug” sollte zumindest jene Internetseite gesperrt oder die Verantwortlichen in Erzwingungshaft genommen werden.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
das stimmt, Sie haben Recht, einverstanden
ich stimme zu