Archiv der Kategorie: Naturschutz

Lesetipp: Broschüre zu Sachsens Naturlandschaften Wann ist ein Weg ein Weg?

“einmalig.” – der Titel gemahnt ein wenig an Legasthenie, ist aber recht einprägsam. In einer Broschüre des sächsischen Umweltministeriums werden jetzt die besonderen Naturlandschaften des Freistaates vorgestellt. Als da wären: Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Königsbrücker Heide, Erzgebirge / Vogtland, Dübener Heide, Zittauer Gebirge und natürlich die Sächsische Schweiz. Ich habe mir die Broschüre, und dabei besonders das Kapitel zu meinem Lieblingsgebirge, mal angesehen.

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Brandstifter und Polizisten

Mal wieder etwas Text fast ohne Bilder. Es waren zwei Meldungen, die mich die letzten Tage umtrieben. Und zu einigen Gedanken verleiteten. Über Zustimmung oder Widerspruch freue ich mich wie immer. (Dabei ein kleiner Hinweis an den Zeitgenossen, der hier mit gleicher IP-Adresse immer mehrmals auf „Blödsinn“ klickt: ein argumentativer Kommentar wäre auch nicht übel.)

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Grenzenloses Wandern? Vielleicht.

Das ist ein Fake!Es war ein Satz, der eher am Rande fiel: auf einer Bürgerversammlung in Hohnstein zum Thema Nationalpark vs. Naturpark ließ der Pirnaer Landrat Michael Geisler durchblicken, dass die Verwaltung von Aussig (Ústí nad Labem) ihm einen interessanten Vorschlag unterbreitet hat. Zehn, in Worten: zehn, historische Wanderwege, welche die Grenze überqueren, könnten reaktiviert werden.
Leider ging der Landrat nicht ins Detail, aber ich habe hier mal drei Kandidaten. Die alle drei nach offizieller Lesart verboten, aber noch mehr oder weniger vorhanden sind.

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Kurz getestet: der “Weg zur Wildnis”

Mit einigem medialen Buhei wurde kürzlich der „Weg zur Wildnis“ als Lehrpfad eröffnet. Er soll zeigen, wie sich die Natur – hier nach einem Borkenkäferfraß vor rund 15 Jahren – selbst heilen kann. Irritiert hatte mich zunächst die Schlagzeile dazu: „Umweltminister Günther zeigt auf neuem Erlebnisweg die natürliche Dynamik und Selbstheilungskräfte der Natur im Nationalpark“. Nun ja, der Minister zeigte hier eigentlich nur sein Lächeln in die Kamera. Konzipiert und gebaut haben das Andere. Aber wie dem auch sei, man hatte zu einer geführten Besichtigung eingeladen. Ich habe mich dann nicht führen lassen, den Pfad aber trotzdem unter die Lupe genommen. Danach muss ich, frei nach Goethe, sagen: „Drei Seelen wohnen, ach, in meiner Brust“.

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Fragen an die Nationalparkverwaltung

Diesen Text hatte ich zunächst auf der Facebookseite der Nationalparkverwaltung gepostet. Dort hat man ihn kommentarlos gelöscht. (Hat man nicht ganz, siehe Update am Ende) Scheinbar wollte oder konnte man meine Fragen nicht beantworten. Deshalb hier noch mal zum Lesen und zum zensurlosen Kommentieren:

Liebe Nationalparkverwaltung,

ich stelle diese Fragen hier öffentlich, dieweil ich bisher über andere Wege keine Antwort bekommen habe – was nicht weiter verwunderlich ist, da euer Pressesprecher gerade auch auf dem Abflug ist.
Es geht mir um den Grenzweg.
Wie ihr ganz sicher wisst, ist dieser Weg umstritten. Eine Einigung über ihn wurde, im Gegensatz zu anderen gesperrten Wegen, in der „AG Wege“ nie erzielt. Dennoch betrachtet ihn die Nationalparkverwaltung seit Jahrzehnten als gesperrt. Fragt man nach Gründen, so heißt es entweder „Wiederansiedlung des Auerhahns“ – das heißt es seit rund 30 Jahren, ohne dass seitdem etwas passiert wäre. Oder es heißt etwas nebulös: naturschutzfachliche Gründe, was immer das sei.

 

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Was ist erlaubt, was ist verboten?

Immer mal wieder kommt die Frage auf: was darf ich aus Sicht der professionellen Naturschützer in den Nationalparkverwaltungen überhaupt im Wald so tun? Ich habe mal versucht, hier die wichtigsten Regeln zusammenzufassen. Getrennt nach Sachsen und Böhmen, denn da gibt es ein paar Unterschiede. Und getrennt nach “innerhalb der Kernzone” und “außerhalb” derselben. Da sind die Unterschiede nämlich beträchtlich. Nicht extra erwähnt habe ich Selbstverständlichkeiten: Müll hinterlassen, Lärm machen, eine Kippe anzünden, Drohnen fliegen lassen, Lagerfeuer entfachen oder gar Graffitis sprühen – das verbietet sich ja wohl von selbst. Auch gibt es temporäre Sperrungen infolge der Brutzeit von diversen Vögeln, die allgemein akzeptiert sind und beachtet werden. Die werden dann vor Ort auch ausgewiesen. Jetzt aber zu den allgemeinen Verboten, die ein jeder, wie er es denn mag, beachten möge.

1. Im Nationalpark, aber nicht in der Kernzone:

Sachsen

Böhmen

Wegegebot Ja. Es dürfen alle erkennbaren Wege benutzt, aber nicht verlassen werden. Nein. Man darf auch quer durch den Wald laufen.
Boofen Ja, aber nur, wenn die Boofe offiziell erlaubt ist. Eine Übersicht hier. Nein, grundsätzlich verboten. Was aber sehr locker gehandhabt wird, es finden sich viele, teilweise sogar ausgebaute, Boofen.
Beeren und Pilze sammeln Verboten. Wobei die entsprechende Verordnung von “Pflanzen” spricht. Und Pilze sind keine Pflanzen! Allerdings kann man selbst dann nur die mitnehmen, die am Wegesrand stehen. Ausdrücklich erlaubt, auch abseits der Wege.

 

2. In der Kernzone (in Böhmen: 1. Zona)

Sachsen

Böhmen

Kennzeichnung der Kernzone Viele Schilder, die oft genau dort stehen, wo ein spannender Pfad beginnt. Der genaue Verlauf der Kernzone ist aber nicht nachvollziehbar. Auch viele Schilder. Dazu aber noch Markierungen an Bäumen: sieht man zwei rote Ringe, befindet man sich außerhalb der Kernzone. Sieht man nur einen Ring, befindet man sich innerhalb derselben. Die genauen Grenzen sind so sehr gut nachzuvollziehen.
Wegegebot Sehr streng: jeder Weg, der nicht markiert ist, gilt automatisch als verboten Dito. Auch hier gilt: jeder Weg ohne Markierung ist automatisch verboten.
Boofen Verboten Verboten
Kletterzugänge Dürfen von jedermann benutzt werden. Markierung ist ein schwarzes Dreieck. Dürfen nur mit einem Mitgliedsausweis eines Kletterverbandes benutzt werden. Was praktisch aber nicht kontrolliert wird. Deutsche Mitgliedsausweise werden anerkannt.
Pilze und Beeren Theoretisch verboten, siehe oben Erlaubt, aber nur entlang der Wege.

 

3. Auf verbotenen Wegen erwischt

Auch Ranger sind nur Menschen, und so gibt es bei denen eben solche und solche. Die meisten sind entspannt, so dass sich verschiedene Taktiken anbieten, so man erwischt wird.

  1. Löffel Dummpulver fressen. So tun, als ob man sich verlaufen hätte. Klappt bei meiner allseits bekannten Visage natürlich nicht mehr. Man wird aber ermahnt und zurück geschickt. Geht in Ordnung.
  2. Stichwort “zurück geschickt”. Wer raffiniert ist, kehrt einfach Ziel und Ausgangspunkt der Tour um. Er wird dann genau dahin “zurück” geschickt, wohin er eigentlich will.
  3. Den Ranger einfach stehen lassen. Personalien gibt man ihm freiwillig, er darf keinen Zwang anwenden. Er kann aber stur hinterher laufen, und kommt so z.B. an ein Autokennzeichen. Gelegentlich laufen die Ranger auch in Begleitung eines Polizisten. Dem muss man natürlich seine Personalien angeben.
  4. Sportlich sehen. Personalien angeben und das Bußgeld zähneknirschend bezahlen. Als Eintrittsgeld betrachten, welches ja in einigen amerikanischen Nationalparks auch erhoben wird.

Und immer, immer, immer: freundlich bleiben! Die Jungs machen auch nur ihren Job, und das oft nicht wirklich aus Überzeugung. Wer gleich grimmig reagiert, wird eher ein Bußgeld bekommen als jener, der sich zerknirscht zeigt. “Zurückschicken und Ermahnen” ist eher die Regel als “abstrafen”. Eventuell kann sich diese entspannte Herangehensweise mit dem neuen NPV-Chef auf deutscher Seite aber wieder ändern. Das muss man beobachten.

Waldmarkt in der Großstadt

Zum “Waldmarkt” hatte der Sachsenforst nach Dresden eingeladen. Auf der Homepage des Sachsenforstes heißt es dazu: “Das einzigartige Walderlebnis bringt Bürgern und Gästen der Stadt den Wald als wundervolles und sensibles Ökosystem mit unersetzlichen Leistungen für die Menschen in Sachsen verständlich nah. “ Und weiter: “Wir wollen den Wald in der Stadt erlebbar machen“. Sogar Umweltminister Thomas Schmidt (kennt den jemand?) freute sich: „Sachsenforst ist es gemeinsam mit der Stadt Dresden gelungen, den Neumarkt in eine grüne Oase zu verwandeln“

Das durfte ich mir natürlich nicht entgehen lassen.

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