Boofen–Update

Bergsteigerverband zieht vor Gericht

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Der Sächsische Bergsteigerbund hat Widerspruch gegen das geplante (und de facto schon beschlossene) dauerhafte Boofenverbot zwischen Februar und Mitte Juni eingelegt.
Kann man hier nachlesen.
Mit einem Eilantrag soll verhindert werden, dass diese Regelung schon in wenigen Tagen in Kraft tritt.

Meine Meinung:
Das entspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und ist deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Für den SBB, der in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder durch (endlos beanspruchte) Kompromissbereitschaft aufgefallen ist, sogar ein beachtlicher Schritt.
Allerdings ist es fraglich, ob diese “Tippeltappeltour” durch die Instanzen letztlich einen Erfolg zeitigt. Ewig dauern wird sie auf jeden Fall. Wenn der Eilantrag durchkäme, wäre das ein Riesenerfolg. Aber da ist man vor Gericht in Gottes Hand. Eine endgültige Entscheidung in der Sache wird nicht so schnell fallen.

Weshalb es bis dahin noch einiger weiterer, wie man so schön sagt “zivilgesellschaftlicher”, Protestformen bedarf.

Lieber SBB, ihr seid über euren jahrzehntealten Schatten gesprungen, indem ihr jetzt den Kadi anruft. Springt noch einmal und beweist die “Eier”, die ich schon mal angemahnt hatte.

Das Bild oben stammt natürlich aus einer KI und ist somit ein Fake.

Update, 4.2.2026: Jetzt gibt es auch eine offizielle Pressemitteilung der Bergsportverbände.

HIER

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3 Gedanken zu „Boofen–Update

  1. Der Widerspruch wird nicht viel bringen. Das Umweltministerium, die Naturschutzämter und die Nationalparkverwaltung verhalten sich ähnlich wie Diktaturen, andere Meinungen zählen nicht, nur ihre eigene. Man kann zwar andere Meinungen vorbringen, aber dann kommt die Naturschutzkeule, damit wird alles niedergemacht. Wer Naturschutz unter Einbeziehung des Menschen oder bestimmter Wanderwege fordert, ist böse. Die Nationalparkverwaltung betrachtet die Sächsische Schweiz als ihr Eigentum, als ihr Wohnzimmer (das hab ich sogar schriftlich), wer nicht das macht, was sie will, wird als zerstörerischer Eindringling betrachtet (auch das hab ich schriftlich). Das halbjährliche Boofenverbot wurde überhaupt nicht begründet, da haben irgendwelche Hardliner am Schreibtisch gesessen und das einfach so beschlossen. Das fiese dabei: die Bekanntmachung klingt so, als wären die Bergsportvereine damit einverstanden! Das Sächsische Bergsteigen ist immaterielles Kulturerbe der UNESCO, dazu gehört auch das Boofen. Als dieser Titel beantragt wurde, hieß es: “Der Titel kann einen konstruktiven Austausch mit dem Nationalpark Sächsische Schweiz, Anwohnern und anderen Stakeholdern fördern und so strenge Verbote, z.B. vom Boofen, verhindern und gegebenenfalls neue Regulierungen einführen, die die Natur und Kultur gleichzeitig schützen”. Das Umweltministerium mißachtet also das Kulturerbe. Bis zur endgültigen Entscheidung sollte der SBB erstmal jegliche Zusammenarbeit mit Nationalparkverwaltung, Umweltministerium und Naturschutzämtern einstellen, keine Unterstützung mehr für Naturschutzprojekte, keine alljährliche Horstbewachung während der Brutsaison mehr, stattdessen öffentliche Proteste usw. Aber weit gefehlt, es gibt beim SBB schon wieder einen Aufruf, ab 15.02.2026 bei der alljährlichen Horstbewachung mitzuhelfen. Viele im SBB sind offenbar zu feige, offenen Protest und Widerstand zu zeigen, obwohl es doch in der Sächsischen Schweiz genug Möglichkeiten für Kletterer dafür gäbe. Selbst die Roten Bergsteiger haben damals mehr Einsatz gezeigt, und das unter Lebensgefahr. Zu DDR-Zeiten gabs Sprüche in Gipfelbüchern gegen Ungerechtigkeiten des Staates. Die Klimakleber z.B. zeigen wenigstens offenen Mut und Einsatz für ihr Anliegen, aber beim SBB zieht man den Schwanz ein.

  2. Wie beim Ausgangsbeitrag zur neuen Boofenregelung richtig geschrieben wurde, hat die Nationalparkverwaltung mit der aktuellen Entscheidung des Umweltministeriums wenig zu tun. Sowohl die Nationalparkverwaltung als auch die Landesdirektion hatten dem Vorschlag der Bergsportvereine mit der “Schulungsvariante” zugestimmt.

    Was den Widerspruch gegen die neue Boofenregelung angeht, ist das eine Möglichkeit (auch für jede Privatperson), umfangreiche Akteneinsicht zum ganzen Vorgang zu beantragen. Sowohl Widerspruch einlegen als auch die folgende Akteneinsicht sind kostenlos. Nur der finale Widerspruchsbescheid ist kostenpflichtig. Wer das finanziell nicht riskieren möchte, kann seinen Widerspruch jederzeit – also z.B. nach der Akteneinsicht – zurückziehen. Da die neue Boofen-Verordnung keine konkrete Widerspruchsfrist beinhaltet, kann man ein Jahr ab Veröffentlichung Widerspruch einlegen.

    Anstatt mit Forderungen an andere a lá “der SBB müsste/sollte/könnte” kann jeder auch persönlichen Einsatz für die Erhaltung unserer Rechte (Wandern, Klettern, Boofen, …) in der Sächsischen Schweiz zeigen, indem er/sie z.B. Widerspruch gegen die neue Boofenregelung einlegt.

    Aus meiner Sicht ist Widerspruch einlegen eine der schlagkräftigsten und sinnvollsten Formen des zivilgesellschaftlichen Protests – denn in die Karten bzw. in die Akten schauen, lassen sich die Behörden bei strittigen Themen gar nicht gern. Genau das müssen sie aber zulassen, wenn jemand Widerspruch eingelegt hat.

    1. Schöner Traum. Die Nationalparkverwaltung hat sehr wohl mit der Entscheidung des Umweltministeriums zu tun, denn ihre Ranger beklagten “es hat sich leider im Laufe der Zeit ein ausufernder Partytourismus in den und um die Boofen entwickelt, der nichts mit dem Klettern zu tun hat und das Schutzziel des Nationalparks gefährdet. Vermüllung, Fäkalien und Partygeräusche bis tief in die Nacht veranlassten die Nationalparkverwaltung 2022 zu einer temporären Boofensperrung während der Brut- und Setzzeit zwischen 01.02. bis 15.06. des Jahres.” Freilich kannst du gegen das aktuelle Boofenverbot Widerspruch erheben. Und dann? Dann geht es dir wie allen anderen, die gewagt haben, sich schriftlich aufzulehnen, da kriegst du die Naturschutzkeule übergezogen. Wie war das denn mit den alten grenzüberschreitenden Wanderwegen, deren Öffnung 2023 schriftlich gefordert wurde durch alle Gemeinden der Böhmischen Schweiz, Bad Schandau, Sebnitz, Hohnstein und sogar des Landkreises? Hast du dir die Ablehnung mal durchgelesen, mit welchen niederschmetternden “Argumenten” gearbeitet wurde? Oder die Begründung für das jetzt ständige halbjährliche Boofenverbot? Dort heißt es: “Das Ziel ist es, die negativen Auswirkungen der stark gestiegenen Zahl der Freiübernachtungen auf geschützte Tierarten und die Vegetation der Felsbiotope zu verringern, die Gefahr von illegalen Feuern soll eingedämmt werden, … nach eingehender Prüfung ist NUR die vorliegende Maßnahme geeignet, um eine Einhaltung der gesetzlichen Regeln durch Kontrollen der Nationalparkwacht zu gewährleisten und so das Freiübernachten auf ein Maß zu begrenzen, welches die Tradition des sächsischen Bergsteigens wahrt und zugleich den hohen Schutzanforderungen eines Nationalparks gerecht wird.” Viel Spaß trotzdem beim Widerspruch einlegen. Aber bitte halte uns hier auf dem laufenden über die Ergebnisse.

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