Auf zum Pilze sammeln

Nach meinem letzten Post, in dem das schöne neue Schild der Nationalparkverwaltung eigentlich eher eine Nebenrolle spielte, hab ich doch so einige Hinweise zu eben diesem Schild bekommen. Und denen bin ich nachgegangen. Schauen wir uns das Schild nochmal an:

DSCN3167

Zunächst heißt es da, dass die Entnahme von Pflanzen nach § 6, Abs. 1, Ziff. 9 untersagt ist. Aber § 6, Abs. 1, Ziff. 9 wovon eigentlich? Vielleicht von der Strandordnung des Ostseebades Graal-Müritz? Dort heißt es:

“Strandburgen oder –hütten aus Strandgut oder anderen Stoffen dürfen nicht errichtet werden (ausgenommen aus Sand und am Strand liegenden Steinen). Sandburgen und/oder tiefe Löcher dürfen nur in einem Abstand von mindestens 2 m vom seeseitigen Dünenfuß gebaut bzw. gegraben werden. “

Für sich genommen schon mal ein schöner Kalauer. Aber wir ahnen schon, hier ist die Nationalparkverordnung als Quelle gemeint. Und dort heißt es an der bezeichneten Stelle, es sei verboten

“Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören sowie die Lebensstätten wildwachsender Pflanzen zu beeinträchtigen”

So weit, so gut. Beerensammeln ist also tatsächlich nicht erlaubt. Aber wie sieht es mit Pilzen aus? Wir schauen mal bei Wikipedia nach deren Definition:

“Nachdem Pilze wegen ihrer sesshaften Lebensweise lange dem Reich der Pflanzen zugeordnet wurden, gelten sie heute aufgrund ihrer physiologischen und genetischen Eigenschaften als eigenes Reich und enger mit Tieren als mit Pflanzen verwandt.  …… Von den Pflanzen unterscheiden sich die Pilze vor allem durch das Fehlen der auf Chlorophyll basierenden Photosynthese und die dadurch bedingte heterotrophe Lebensweise. Außerdem bilden die meisten Pilze ihre Zellwand aus Chitin, das im Pflanzenreich nicht vorkommt.”

Alles klar? Ein Pilz ist keine Pflanze! Und damit fällt er nicht unter das oben formulierte Verbot. Prima, ich werde guten Gewissens demnächst – wenn die Pilzsaison beginnt – ein Körbchen mitnehmen.

Und wenn Sie der Meinung sind, dass der herbeigeeilte Ranger den feinen Unterschied zwischen Pilz und Pflanze nicht zu erfassen vermag, dann weichen Sie doch einfach auf die Böhmische Schweiz aus. Dort dürfen Sie ganz legal Beeren und Pilze sammeln – sogar in der Kernzone, wenn diese am Wegesrand wachsen. Und außerhalb der Kernzone dürfen Sie sogar kreuz und quer durch den Wald auf Pilzsuche gehen. Ganz legal. Ohne das der böhmische Nationalpark davon bisher untergegangen wäre. Tschechische Gelassenheit vs. deutsche Verbotswut.

39871cookie-checkAuf zum Pilze sammeln

4 Gedanken zu „Auf zum Pilze sammeln

  1. Jaja, erzähl mir was von böhmischer Gelassenheit. Folgende Episode: Ich liege unweit der Wolfstafel 1m neben dem Weg auf dem Bauch im Gras und knipse einen fotogenen Pilz, als ich von der Staubwolke des neben mir abrupt bremsenden Jeeps eingenebelt werde. Der Ranger am Steuer springt raus, die Polizistin auf dem Beifahrersitz bleibt gelangweilt sitzen. Ich bekomme einen Vortrag verpasst, dass demnächst eine Million Tierarten auf Grund meines unverantwortlichen Verhaltens aussterben werden, was ich natürlich reumütig einsehe (der Pilz hatte einige Sporen vor Schreck abgesondert). D.h. Hände weg vom Fungus, egal wo. Magic mushrooms sind im Zeitalter von christal meth eh out.

  2. Sehr guter Artikel, knackig und aufs wesentliche beschränkt.

    Ich empfehle allen Pilzfans ein Besuch auf entsprechend umfangreichen Portalen.

    Beispielsweise bietet http://waldsammler.de ein umfangreiches aber dennoch leicht verständliches Pilzwissen an.

    Auch Themen wie das Pilze sammeln, Pilze züchten, Pilze bestimmen und viele weitere werden dort behandelt.

    Mit freundlichen Grüßen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert