Und: eine Idylle zu verkaufen – mit einem großen Haken
Mal wieder ein KI-Bild zum Einstieg, und danach zwei Geschichten. Für die ich auch andere Überschriften hätte wählen können. Etwa diese:
“AG-Wege: und sie funktioniert doch.”
und:
“Achten Sie stets auf das Kleingedruckte!”
Lesen wir also mal weiter.
Ein Weg, erst weg, dann wieder da
Auf diese Geschichte bin ich gestoßen, als ich mal wieder auf den Karten von OSM herumgeklickt habe. Oha, was sehe ich da: der südliche, historisch ältere, aber heute wenig benutzte, Aufstieg zum Carolafelsen ist verschwunden. Erst die “Objektabfrage” zeigte genaueres:
Mal davon abgesehen, dass diese Begründung klingt wie “Am Abend wird es dunkel, weil es weniger Licht gibt”, hatte ich da doch noch einige Fragen. Denn der Weg befindet sich außerhalb der Kernzone, und er ist gut zu erkennen. Einige alte Stufen zeigen auch, dass er mal richtig ausgebaut war. Sollte also ganz legal zu gehen sein.
Natürlich kann es immer kurzfristige Gründe für eine Sperrung geben: hohe Gefahr durch Baumbrüche oder das plötzliche Auftauchen einer aussterbenden Art mitten auf dem Weg. Eine kurze Vor-Ort-Recherche von Wanderfreund Fossil bestätigte aber: keine Gefahr, keine geschützten Pflanzen oder Tiere, wohl aber Sperrschilder. Danke für die beiden Fotos:
Was mich besonders irritierte: diesen Weg findet man auf vielen älteren Karten. Hier drei davon:
- Brunner / Ullrich 1953
- Kobach 1956
- Schulz / Störzner 1922
Auf ersterer ist der Weg als gleichberechtigt eingetragen, auf den anderen beiden als Hauptzugang zum Carolafelsen. Gesperrt werden kann er also nur in Übereinkunft mit der AG-Wege.
Ich habe also angefragt. Sowohl bei der NPV als auch bei einem sehr engagierten Vertreter des Bergsteigerbundes in der AG-Wege. Und habe damit wohl einiges ins Rollen gebracht. Es gab ein Treffen, in dem die Vertreter des Bergsteigerbundes erklärten, dass es Wegesperrungen nur dann geben darf, wenn sie sehr gut begründet zu den Sitzungen der AG eingebracht würden.
Kurz drauf auch eine Antwort vom Sprecher der NPV, aus der ich hier zitiere:
“Hierzu soll vor allem die steile Passage des Abstiegs nach Südwesten im oberen Teil vor erheblicher Erosion geschützt und durch die Geländer abgetrennt bleiben. Auch von unten soll der Zugang von der Oberen Affensteinpromenade durch Geländer optisch und physisch abgetrennt bleiben, damit Touristen, die sich von Apps routen lassen, diesen Weg mehr meiden und den Hauptzugang nutzen.
Diesem Ziel diente auch unser Anliegen an OSM.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Weg gesperrt ist und wir gegen Wanderer, die wir dort antreffen, künftig ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten werden.
Wir hoffen, dass wir mit diesen Maßnahmen großflächigere Erosion an dieser Stelle vermeiden können. Andreaskreuze werden wir hier vorerst doch nicht nutzen und hoffen, bei der Besucherlenkung und vielleicht auch in OSM bereits mit guter Unterhaltung der Geländer Erfolg zu haben.”
Damit kann ich leben. Und noch mehr mit dem Eindruck, dass der Einfluss der AG-Wege, auch wenn ich schon anderes geunkt hatte, doch funktioniert. Geht also.
Unter der Hand hört man aber noch anderes. Die ganze Nummer kam wohl dadurch zustande, dass ein Ranger (mäßig ortskundig) den Weg für einen Trampelpfad hielt. Dieses dann weitergegeben hat, die Digitalbeauftragte (sehr mäßig ortskundig) den Weg aus OSM gelöscht hat und das Sperrschild angebracht wurde. Dazu sage ich mal gar nichts.
Heute, Stand 1. Februar, ist der Weg bei OSM noch immer gesperrt, die Schilder wohl auch noch dran. Aber wir haben es ja schriftlich, dass wir ihn benutzen dürfen.
Die Waldidylle ist zu verkaufen – mit Tücken
Das Gasthaus im Uttewalder Grund ist ein Traum. Und zeichnete sich bisher nicht nur durch seine äußere Attraktivität aus, sondern auch durch seine wandererfreundliche Speisekarte – ohne Schnickschnack und preiswert.
Jetzt steht es zum Verkauf, die Anzeige findet sich HIER. Mit 300 000 Euro ist man dabei.
Klingt ja fast nach einem Schnäppchen. Wenn da nicht ein riesengroßes ABER wäre. In der Anzeige mal ein wenig nach unten scrollen, da steht unter “Wichtige Informationen”:
“Dieses Objekt gehört dem Freistaat Sachsen. Die vertragliche Erbpacht beläuft sich insgesamt auf 66 Jahre. Die aktuelle Restlaufzeit beträgt 40 Jahre. Der neue Betreiber müsste in diesen Vertrag einsteigen.”
Und da beginnt der Mist. “Erbpacht” heißt: man kauft zwar das Haus, der Grund und Boden bleibt aber in der Hand des Freistaates. Für die nächsten 40 Jahre sind Pachtzinsen fällig. Welche, über diese Zeit gerechnet, schon mal locker den Kaufpreis übersteigen können. Entsprechende Rechner findet man leicht im Netz.
Richtig Brühe wird es dann aber bei der Finanzierung. Ein Objekt in Erbpacht ist für Banken keine gute Sicherheit – klar, es gehört einem ja nicht so richtig. Also geben sie Kredite – wenn überhaupt – nur zu schlechten Bedingungen. Als Faustregel gilt, dass der Vertrag in jedem Fall noch 40 Jahre laufen muss. Das wäre hier gerade noch der Fall.
Aber selbst, wenn man es dicke hat und keinen Kredit für den Kauf braucht: auch später lauert Ungemach. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:
“Der Staat 1” hat mit Ihnen des Erbpachtvertrag geschlossen. So weit, so gut. Eines Tages kommt aber “Der Staat 2” in Form einer anderen Behörde des Weges und verlangt Investitionen, weil irgend etwas in ihrem Haus nicht mehr den gültigen EU-Normen entspricht. Und spätestens jetzt brauchen Sie einen Kredit, den es aber nicht mehr gibt.
Klingt an den Haaren herbeigezogen? Mitnichten, denn genau das ist mit dem Wirtshaus auf dem Großen Winterberg passiert. Da war es eine Kläranlage, die nicht mehr normgerecht war. Es hat nicht etwa gestunken oder gar die Vegetation verwüstet, es entsprach halt nicht mehr der EU-Norm. Kredit für den Pächter gab es keinen, die Betriebserlaubnis erlosch.
Jetzt steht das ganze Haus seit fast sieben Jahren leer, es zeigen sich schon deutliche Anzeichen des Verfalls. Und außer gelegentlichen wohlformulierten Willensbekundungen tut sich nichts. Siehe: Sächsische Zeitung vom 02.02.2024 (!) “Bergwirtschaft auf dem Großen Winterberg öffnet wieder”, und, knapp zwei Jahre später, am 24.10.2025, wieder Sächsische Zeitung “Freistaat hat Gastro-Pläne für den Großen Winterberg in der Sächsischen Schweiz”. Tatsächlich ist nichts passiert.
Und so sehe ich leider ein wenig schwarz für diese Perle des Elbsandsteins. Eigentlich kann man sich darauf nur einlassen, wenn man richtig viel Kohle hat und das Ganze aus Spaß an der Freude betreibt.
Sollte man mal Elon Musk fragen?