Im letzten Beitrag hatte ich den Abriss der Brücke vom Tiefen Grund in den Eulengrund beklagt. Natürlich wollte ich mir davon auch noch selbst ein Bild machen und hab mich umgesehen. Soviel vorweg: im Eulengrund ist die Situation ohne Brücke zwar ärgerlich, aber nicht wirklich tragisch. Im gegenüberliegenden Forstgraben dagegen musste ich Dinge feststellen, die zumindest Anlass für einige wenig erfreuliche Spekulationen bieten.
Aber bleiben wir zunächst im Eulengrund. Die Brücke ist weg, nur noch ein paar Fundamentreste künden von ihr. Direkt an diesen Resten kann man den Bach wegen der Höhe auch nur schwer überwinden, links und rechts davon geht es dagegen kinderleicht.
An einer besonders geeigneten Stelle hat sich sogar schon ein kleiner Trampelpfad gebildet. Ob das im Sinne der Brückenabreißer ist? Das Märchen vom Hochwasserschutz glaube ich nach wie vor nicht die Bohne. Denn alle anderen Durchlässe am Bach blieben verschont. Und wenn man von mehreren Flaschenhälsen nur einen beseitigt, dann konzentriert sich der Druck logischerweise auf die verbliebenen – man hätte also gar nichts gekonnt. Obendrein spricht ein Baum für sich, der samt Wurzel “gepflückt” und über den Weg geworfen wurde.
Man kann es auf dem Foto nicht so recht erkennen, aber der Baum liegt strategisch günstig. Er verdeckt nämlich die Sicht auf den weiterführenden Weg. Wer sich nicht auskennt, sieht von der Straße aus jetzt nur noch ein Bachbett und einen Baum. Es bleibt also dabei: unter dem Deckmäntelchen des Hochwasserschutzes hat man hier den Zugang zu einem ungeliebten Weg zumindest erschwert.
Überqueren wir also die Straße und begeben uns in den Forstgraben. Der war bisher immer ein ausgeschilderter und legaler Wanderweg. Nach Auskunft der Webseite des Nationalparks aber auch hier: Sperrung.
Screenshot Webseite Nationalpark
Hier habe ich schon zu ersten Mal gegrübelt: ungewöhnlich, dass hier kein zeitlicher Rahmen genannt wird. “Bis auf Weiteres” kann ja auch heißen: bis Herbst 2095. Oder für immer. Auch die Begründung “Verkehrssicherungsarbeiten” ist ausgesprochen schwammig. Am Zugang zum Weg zumindest steht jetzt ein hölzernes Sperrgeländer, welches nicht aussieht, als ob es nur für ein paar Wochen halten sollte. Ungewöhnlich außerdem: die sonst üblichen Schilder, mit denen verbal auf die Sperrung aufmerksam gemacht wird, und die oft auch noch eine Umleitungsempfehlung enthalten, fehlen völlig. Es gibt schlicht gar keine Schilder mehr. Was hier in der Kernzone nach Nationalpark-Logik bedeutet: der Weg darf nicht benutzt werden.
Aber schauen wir doch mal, wie denn die “Verkehrssicherungsarbeiten” konkret aussehen. Einfache Antwort: es gibt sie nicht! Über die gesamte Länge des Weges deuten keinerlei Anzeichen auf irgendwelche Arbeiten hin. Und es gibt auch keine Stelle am Weg, die solche Arbeiten nötig machen würde.
Am oberen Zugang des Weges von der Brandstraße dann ein ähnliches Bild: ein massiv gebautes Sperrgeländer, welches hier aber schon von fleißigen Wandersleuten sabotiert und zur Seite befördert wurde.
Und auch hier sind sämtliche Wegweiser verschwunden. Zum Vergleich: so sah es hier einst aus:
Und so heute. Das Schild “Hohnstein” ist nach oben gerückt, der Wegweiser zum Forstgraben verschwunden, man sieht aber noch die Löcher, wo er einst angeschraubt war.
Hinweise auf eine temporäre Sperrung oder mögliche Umleitungen? Auch hier Fehlanzeige. Und ich grüble. Denn wenn man einen Weg kurzzeitig sperren muss, dann entfernt man doch nicht komplett alle Wegweiser, sondern klebt sie lediglich zu.
Ich behaupte also – und kann damit auch komplett falsch liegen: hier wird versucht, den Weg “durch die kalte Küche” dauerhaft zu sperren. Die Tatsache, dass man dafür in der Kernzone nur die Wegweiser abschrauben muss, macht das recht einfach. Und so könnte man auch endlich die Diskussionen um den Eulengrund beenden. Denn wenn kein Wanderer mehr den Forstgraben hinunter kommt, dann kommt auch keiner mehr auf die Idee, im Eulengrund weiter zu wandern. Und dann muss auch kein gesetzestreuer Wanderer mehr auf der gefährlichen Straße weiterlaufen.
Ich fasse meine Argumente noch mal zusammen:
- Die Sperrung wird auf der Webseite “bis auf Weiteres”, also ohne zeitlichen Rahmen, verkündet. Die Begründung lautet eher schwammig “Verkehrssicherungsarbeiten”.
- Diese Arbeiten finden aber definitiv nicht statt. Und scheinen auch nicht nötig zu sein.
- An beiden Zugängen ist der Weg durch hölzerne Geländer abgesperrt.
- Sämtliche Wegweiser wurden entfernt.
- Auch die sonst üblichen verbal formulierten Sperrschilder mit Umleitungsempfehlungen fehlen komplett.
- Eine dauerhafte Sperrung des Forstgrabens käme der Nationalparkverwaltung in Bezug auf die Diskussionen um den Eulengrund sehr gelegen, denn diese Wegbeziehung wäre dann obsolet.
Natürlich kann man hier schnell Begründungen nachliefern. Beispielsweise würde ein Hinweis auf drohende Felsstürze sehr gut passen. Denn die drohen theoretisch im Elbsandstein immer und überall, so dass man damit nie falsch liegt.
Allerdings kann die Nationalparkverwaltung keinen Weg dauerhaft sperren, wenn nicht vorher die AG-Wege (eine Versammlung aus Vertretern von Natur-, Wander- und Bergsportverbänden) ihre einstimmige Zustimmung gegeben hat. Selbige, das passt ja mal, tagt morgen, also am Dienstag, 18.10.2016. Ich bleibe dran.
Deine gemachten Beobachtungen weisen in der Tat in eine gewisse unschöne Richtung. Aber mir war gar nicht bewusst, dass der Forstgraben bereits in der Kernzone liegt. Nach Angaben auf Open Street Map verläuft die Grenze ein Stück südlicher entlang der Forstgrabenwand/Tiefer Wand und spart schön die Brandstraße aus, damit die NP-Mitarbeiter mit dem Auto zur Baude kommen können…
Ja, laut OSM und auch der offiziellen NP-Karte liegt der Forstgraben nicht in der Kernzone, bei Rolf Böhm ist er dagegen drin. Wie sieht die Lage denn am Originalschauplatz aus – wo stehen die Grenzschilder?
Jedenfalls ist die Lage wie geschildert sehr ominös – auch ich denke, dass hier “niemand die Absicht hat, einen Weg zu sperren”.
Jetzt bin ich mir meiner Sache auch nicht mehr so sicher, was die Kernzone betrifft. Leider gibt es keine Karten, auf denen man das wirklich sicher erkennen kann. Und auch die Ausschilderung im Gelände lässt zu wünschen übrig – im Gegensatz zur Böhmischen Schweiz, wo man das immer gut an den roten Ringen am Baum erkennen kann. Ich war aber davon ausgegangen, dass hier Kernzone ist. Denn der Eulengrund ist definitiv Kernzone (da stand bis zur Aktion Brückenabriss sogar ein Kernzonenschild), und die benachbarten Aufstiege „Speisekammer“ (als Kletterzugang erlaubt) und „Briefträgersteig“ (gesperrt) liegen ganz sicher auch in der Kernzone. Selbige müsste hier also einen nicht nachvollziehbaren Schlenker machen – aber „nicht Nachvollziehbares“ gibt es ja oft genug im Nationalpark.
Ohne weiteren Kommentar
http://www.boehmwanderkarten.de/natura/is_natura_wegekommission_37.html