Verbote über Verbote–ein Vergleich

Zwei Nationalparks umfasst der Elbsandstein: den in der Sächsischen Schweiz, und den in der Böhmischen Schweiz. Und jeder von denen hat so ein wenig andere Regelungen, wenn es um das Aussperren oder auch Einlassen von Wanderern geht. Meine Oma in ihrer Weisheit sprach dann immer: “Der eine ist ‘nen Dreier wert, der andere drei Pfennig.” Ob sie auch diesmal recht behält? Ich will hier mal, ganz informativ, die verschiedenen Regeln vorstellen. Also, zwecks obrigkeitsgefälliger Bewegung im Busch, empfiehlt es sich, hier weiter zu lesen.

1. Außerhalb der Kernzone, aber immer noch im Nationalpark

Sachsen

Böhmen

Wegegebot Ja, man darf die Wege nicht verlassen. Aber auf allen erkennbaren solchen wandern. Nein, alle Wege dürfen benutzt werden, man kann aber auch quer durch den Wald laufen.
Boofen

Erlaubt, aber nur in den gekennzeichneten legalen Boofen.

Prinzipiell verboten.

 

2. In der Kernzone (in Böhmen: “Zona 1”)

 

Sachsen

Böhmen

Kennzeichnung der Kernzone Viele Schilder im Wald. Wo die stehen, beginnt ganz sicher ein interessanter Pfad. Der genaue Verlauf der Kernzone ist aber nicht nachvollziehbar. Ebenso ein Sack voll Schilder, auch wieder an spannenden Stellen. Außerdem Zeichen an den Bäumen – siehe weiter unten. Der genaue Verlauf der Zona 1 ist damit sehr gut nachvollziehbar.
Wegegebot Streng: nur extra gekennzeichnete Wege dürfen benutzt werden, alle anderen gelten automatisch als gesperrt. Wie in Sachsen: alles, was keinen Wegweiser hat, gilt als gesperrt.
Boofen Verboten Verboten
Kletterzugänge Dürfen von jedermann benutzt werden. Dürfen nur mit einem Mitgliedsausweis eines Kletterverbandes benutzt werden.
Verfolgungsdruck Gering. Seit die NPV personell immer mehr ausgedünnt wird und obendrein mit dem “Waldumbau” – zu Deutsch: mit der Nutzholzgewinnung – beschäftigt ist, finden kaum noch Kontrollen statt. Deutlich höher. Tschechische Ranger gelten obendrein – im Gegensatz zum Rest unseres Nachbarvolkes – als ausnehmend rüde und unerbittlich.

 

3. Was tun beim Kontakt mit dem Ranger?

Ruhig  bleiben, denn eigentlich kann nichts passieren. Hier ein paar bewährte Strategien:

  1. Einen Löffel Dummpulver fressen. So tun, als hätte man sich verlaufen. In der Regel klappt das. Man wird aber dennoch zurück geschickt und darf seine Tour nicht fortsetzen.
  2. Einen auf Ausländer machen. Weder die deutschen noch die tschechischen Ranger haben rudimentäre Fremdsprachenkenntnisse. Also auf Englisch parlieren oder seine Russischkenntnisse anbringen: man wird in Ruhe gelassen.
  3. Im schlimmsten Falle: den Ranger einfach stehen lassen. Denn der hat zwar das Recht, Personalien aufzunehmen, er hat aber nicht das Recht, dafür Zwang auszuüben. Dieses Recht hat nur die Polizei. Und ehe ein Polizist auf dem Auerhahnsteig ist… Im Extremfall eine Anzeige wegen Nötigung androhen, wenn er einen auch nur anfasst. Aber soweit sollte es eigentlich nicht kommen.
  4. Auch eine Möglichkeit: brav alle Angaben machen und das Bußgeld bezahlen. Und das Ganze danach im Internet breit treten. Eine besser Werbung bekommt man nicht.

4. Bedienungsanleitung: tschechische Kernzone

Die “Zona 1” ist durchgängig mit zwei roten Ringen an den Bäumen markiert. Der eine Ring geht ganz um den Stamm rum, der andere nur zur Hälfte. Sieht man also jetzt zwei Ringe, dann steht man außerhalb der Kernzone:

DSCN2249 Guter Wanderer

Sieht man dagegen nur einen Ring, dann steht man innerhalb der Kernzone und sollte da eigentlich gar nicht stehen:

DSCN2250 Böser Wanderer

5. Fazit:

Oma hatte recht. Zwar sind die Regeln etwas verschieden, mal da mal dort lockerer oder strenger, im Allgemeinen laufen sie aber darauf hinaus, den Menschen aus der Natur raus zu halten. Und da wollen wir doch ein wenig gegenhalten. Gelle?

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4 Gedanken zu „Verbote über Verbote–ein Vergleich

  1. Den einzigen Kontakt den ich mit einem tschechischen Ranger hatte kann ich als überaus angenehm einordnen. Oberhalb der Drachenstiege erschallte ein freundliches Dobry den. Auf meine Frage: Can you speak english or german? bekam ich die Erklärung hier nicht sein zu dürfen, mit der Bitte die Kernzone zu verlassen, nicht ohne die Richtung nach Daubitz und HHD gezeigt zu bekommen. Und mit einem ” Have a nice Day” war der Wegesünder entlassen.

  2. “Auch eine Möglichkeit: brav alle Angaben machen und das Bußgeld bezahlen. Und das Ganze danach im Internet breit treten. Eine besser Werbung bekommt man nicht.”

    Hatte mich damals sehr geärgert über das “Treffen” mit Ranger Martin, doch im Nachhinein, wer bekommt schon für 83,50 € eine ganze Seite im Spiegel (um mal nur eine Zeitung zu nennen).
    Heut grüß ich brav, bin ja ein gut erzogener Bursche, und geh einfach weiter.
    Die Sache mit der Dummheit fressen klappt eider bei mir nicht mehr.

  3. Wir haben bisher zwei Mal unbeabsichtigten Kontakt mit Rangern.
    Das eine Mal war im Polenztal und hat uns 73,50 € gekostet. Der Ranger war zwar nett, aber eine Frau und zwei kleine Mädels gleich zur Kasse zu bitten, fand ich doch sehr seltsam.
    Der andere Kontakt war ein tschechischer Ranger gleich an der Grenze im Großen Zschand. Er hat uns auch sehr freundlich, aber bestimmend zurück geschickt. Sein Englisch hörte sich überraschend gut an.
    Für die Anzahl der Vergehen, finde ich die Menge an Strafmandaten sehr harmlos. Im Autoverkehr wäre das bestimmt teuer geworden 🙂

    Der Vergleich der beiden Nationalparkregeln ist sehr gelungen. Kann es aber eher sein, dass die Tschechen im Nationalpark boofen dürfen? Die Spuren sind viel mehr als auf der deutschen Seite.

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