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Was Zeus erlaubt ist….

….ist dem Esel noch lange nicht erlaubt. Das gilt wohl auch für Fotografen, so deren Tätigkeit der Nationalparkverwaltung genehm ist.

Beispiel eins:

Die “Sächsische Zeitung” berichtet unter diesem Link über einen Geocache, der auf der großen Fichte im Kirnitzschtal versteckt war. Eine dumme Tat, ganz ohne Zweifel, die sowohl den Baum als auch potentielle Schatzsucher gefährdet. Interessant aber die beiden Fotos dazu: die entstanden vom anderen Ufer der Kirnitzsch aus. Da ist tschechische Kernzone, und dort gibt es auch keinerlei Wege. Weder historische, gesperrte noch aktuelle, erlaubte. Gar keine, nur Landschaft. Nach tschechischen (und auch deutschen) Nationalparkregeln hat da niemand zu stehen. Oder doch?

Beispiel zwei:

Der “Tourismusverband Sächsische Schweiz” gibt jährlich eine Hochglanzbroschüre mit Tipps rund um die Region heraus. In der aktuellen Ausgabe findet sich auf den Seiten 12 und 13 ein Artikel über das naturschützende Wirken der Nationalparkverwaltung. Seite 13 ist hier abgebildet:

Layout 1 

Das große Foto ist eindeutig in der Kirnitzschklamm entstanden, und zwar an der Stelle, an der bis 1945 die Schönlinder Brücke stand. Heute ist hier Kernzone und der Standort damit tabu. Der Pfad, der hierher führt, wird sogar regelmäßig “verhauen”, und kürzlich hat man sogar einen Hinweispfeil im Fels, der hierher führte, sorgfältig abgeschlägelt. Ein Treppenwitz ist es, dass ausgerechnet mit diesem Bild ein Artikel über die Einhaltung der Nationalparkregeln illustriert wird.

Beispiel drei:

Der Tscheche Zdeněk Patzelt ist ganz ohne Zweifel einer der besten Landschaftsfotografen im Elbsandsteingebirge. Seine Fotos machen einfach richtig Appetit auf die Region. Besonders bekannt ist dieses hier: Link zu Patzelts Homepage.

Sieht wirklich toll aus. Nur: es zeigt das Prebischtor eben von der “falschen” Seite. Der Standort, eine Aussicht am Alten Fremdenweg, darf offiziell nicht betreten werden. Und dieses Foto kann man, als großes Poster, in fast allen Touristeninfos auf böhmischer Seite erwerben.

Was dann irgendwie eine Mogelpackung ist: da wird dem Besucher der Mund wässrig gemacht auf einen Anblick, den er als gesetzestreuer Bürger dann nicht genießen darf.

Oder ist es doch so, dass hier einige gleicher sind als die anderen?

Mal wieder: Schildiges

Meine Vorliebe für schöne Schilder im Wald dürfte ja bekannt sein. Jetzt konnte ich meiner Sammlung wieder drei prima Exemplare hinzufügen.

Nummer eins:

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Eigentlich nichts Besonderes. Hier wird davor gewarnt, dass einem in einem naturbelassenen Wald auch mal ein Ast auf den Kopf fallen kann. Irgendwie selbstverständlich. Aber: so ein Schild scheint nur außerhalb des Nationalparks möglich zu sein. Denn im Nationalpark werden immer wieder Wege dauerhaft gesperrt (Eulengrund, historischer Zick-Zack-Aufstieg zum Winterberg-Pavillon) oder mit wenig Fingerspitzengefühl verlegt (Winterbergkehren). Mit der Begründung, hier drohen Äste abzubrechen und somit sei der Weg nicht sicher. Liebe Nationalparkverwaltung, erklärt mir doch bitte mal, warum außerhalb eures Wirkungsbereichs ein simples Schild reicht, innerhalb desselben aber ein Riesenbuhei getrieben wird, mit dessen Ergebnis niemand so recht glücklich ist.

Womit wir zu den witzigeren Zierden des Wegesrandes und damit zu Nummer zwei kommen.  Hier, so scheint es, hat man die gute alte Institution des ABV wieder belebt. Und warnt potentielle Ganoven gleich noch vor diesem aktiven Ordnungshüter. Sehr gut.

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Mein derzeitiger Favorit ist aber Nummer drei, zu finden in der Böhmischen Schweiz. Wir wissen ja alle, dass unsere tschechischen Nachbarn Mountainbike-verrückt sind. Das sie die Dinger überall hin mitnehmen, auf den unmöglichsten Strecken fahren und sich dabei auch einen Kehricht um Verbote scheren. Aber jetzt wird knallhart durchgegriffen! Der Mountainbiker wird nicht erst umständlich verwarnt, sondern gleich mitteln eines Traktors in den Waldboden gebügelt. Aber immerhin vorher darüber per Schild informiert. Gut so.

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Auf zum Pilze sammeln

Nach meinem letzten Post, in dem das schöne neue Schild der Nationalparkverwaltung eigentlich eher eine Nebenrolle spielte, hab ich doch so einige Hinweise zu eben diesem Schild bekommen. Und denen bin ich nachgegangen. Schauen wir uns das Schild nochmal an:

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Zunächst heißt es da, dass die Entnahme von Pflanzen nach § 6, Abs. 1, Ziff. 9 untersagt ist. Aber § 6, Abs. 1, Ziff. 9 wovon eigentlich? Vielleicht von der Strandordnung des Ostseebades Graal-Müritz? Dort heißt es:

“Strandburgen oder –hütten aus Strandgut oder anderen Stoffen dürfen nicht errichtet werden (ausgenommen aus Sand und am Strand liegenden Steinen). Sandburgen und/oder tiefe Löcher dürfen nur in einem Abstand von mindestens 2 m vom seeseitigen Dünenfuß gebaut bzw. gegraben werden. “

Für sich genommen schon mal ein schöner Kalauer. Aber wir ahnen schon, hier ist die Nationalparkverordnung als Quelle gemeint. Und dort heißt es an der bezeichneten Stelle, es sei verboten

“Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören sowie die Lebensstätten wildwachsender Pflanzen zu beeinträchtigen”

So weit, so gut. Beerensammeln ist also tatsächlich nicht erlaubt. Aber wie sieht es mit Pilzen aus? Wir schauen mal bei Wikipedia nach deren Definition:

“Nachdem Pilze wegen ihrer sesshaften Lebensweise lange dem Reich der Pflanzen zugeordnet wurden, gelten sie heute aufgrund ihrer physiologischen und genetischen Eigenschaften als eigenes Reich und enger mit Tieren als mit Pflanzen verwandt.  …… Von den Pflanzen unterscheiden sich die Pilze vor allem durch das Fehlen der auf Chlorophyll basierenden Photosynthese und die dadurch bedingte heterotrophe Lebensweise. Außerdem bilden die meisten Pilze ihre Zellwand aus Chitin, das im Pflanzenreich nicht vorkommt.”

Alles klar? Ein Pilz ist keine Pflanze! Und damit fällt er nicht unter das oben formulierte Verbot. Prima, ich werde guten Gewissens demnächst – wenn die Pilzsaison beginnt – ein Körbchen mitnehmen.

Und wenn Sie der Meinung sind, dass der herbeigeeilte Ranger den feinen Unterschied zwischen Pilz und Pflanze nicht zu erfassen vermag, dann weichen Sie doch einfach auf die Böhmische Schweiz aus. Dort dürfen Sie ganz legal Beeren und Pilze sammeln – sogar in der Kernzone, wenn diese am Wegesrand wachsen. Und außerhalb der Kernzone dürfen Sie sogar kreuz und quer durch den Wald auf Pilzsuche gehen. Ganz legal. Ohne das der böhmische Nationalpark davon bisher untergegangen wäre. Tschechische Gelassenheit vs. deutsche Verbotswut.

Waldschweine

Da war ich also im Brandgebiet unterwegs. Und schon auf den ersten Metern des Halbenweges – an der Aussicht unterhalb des Großen Halben – fiel mir eine Sprüherei an einer kleinen Felsmurmel negativ ins Auge.

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Was soll das? Reicht es nicht, jede Wand in den Städten so zu beschmieren? Zumal es ja nicht wirklich künstlerischer Begabung bedarf, drei Buchstaben zu malen. Ich hab zu meiner Verärgerung den Schriftzug dann nochmal direkt am Weg gefunden.

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Dem Fass die Krone ins Gesicht schlug aber dann bei der Gautschgrotte. Mannshoch, in Farbe, einfach nur zum in die Pulle furzen.

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Nun möge man mir entgegnen: schon Pfarrer Götzinger empfahl den Schweizreisenden, schwarze Farbe mitzunehmen, um sich am Fels zu verewigen (an einigen wenigen Stellen findet man diese Inschriften bis heute), und auch die Herren Rahm und Hanke schrieben damals ihre Namen in zwei Meter großen Lettern an die Felswand und gaben damit einem der verwegendsten Pfade der Region seinen Namen.

Mag sein. Aber die hatten damals noch keine Sprayflaschen, und es waren derer obendrein sehr wenige. Wenn hier aber in der Sprayer-Szene plötzlich ein Trend losbricht, dann haben wir ein ernstes Problem. Genug glatte Wände gibt es ja, die geradezu eine Einladung darstellen.

Und das die Szene mittlerweile durchaus den Sandstein als Tummelplatz entdeckt hat, zeigt auch eine Aktion mit Breakdance-Szenen auf Felsengipfeln. Ein unreflektierter Bericht dazu hier. Wobei ich schon staune, dass sowohl der SBB als auch die Nationalparkverwaltung diese Aktion nicht verurteilt haben. Denn streng nach den sächsischen Kletterregeln sind die Zappler da bestimmt nicht hoch gekommen. Und die NPV? Beäugt sonst jeden Wanderer argwöhnisch, der vom vorgeschriebenen Pfad abweicht oder gar einen Pilz mitnimmt. Aber kommerzielle Ghettomusik mit akrobatischen Tanzeinlagen auf Felsgipfeln – das scheint OK zu sein.

DSCN3167 Ganz neue Schilder: Pilze sammeln verboten.

Ich werde die Augen offen halten und hoffe noch, das dies ein einmaliger Ausrutscher war. Und ansonsten: wenn ich mal so einen Typen mit der Sprayflasche am Fels erwische, dann bekommt die Bergwacht was zu tun.

(NPV-Chef)+(Kuhprodukt)+(Vertiefung)

Eine höchst merkwürdige Überschrift, deren Auflösung weiter unten folgt. Ich hätte diese Runde auch “Rund ums Polenztal” nennen können, aber dann wäre es weniger spannend geworden. Wir sehen also: jede Menge einsame und richtig schöne Pfade, einige wirklich tolle Aussichten, mäßiges Hoch und Runter und natürlich das malerische Polenztal. Also die Latschen geschnürt und los.

DSCN3105 Jede Menge Aussichten.

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Johannespromenade und Jonsdorf

Über die Johannespromenade, die Schmilka mit Herrnskretzschen (Hřensko) verbindet, habe ich ja hier schon mal geschrieben. Jetzt gab es aber einen guten Grund, den Weg mal wieder abzulaufen: am ganzen Sandsteinhang oberhalb von Herrnskretzschen haben sehr aufwändige Sicherungsarbeiten stattgefunden. Deshalb stellte sich die Frage: ist die Promenade noch begehbar? Und wie steht es um die Abstiege in den Ort runter? Natürlich sollte das Ganze in eine nette Tour eingebunden werden, und so sind wir dann noch einen Schlenker über Jonsdorf (Janov) gelaufen. Also folgen Sie mir.

DSCN3022 Blick von der Johannespromenade.

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