Bergpfade und Kletterzugänge – eine Einordnung

Es folgt mal wieder ein wenig mehr Text, und wenige Bilder. Hintergrund ist ein Post der (äußerst verdienstvollen) sächsischen Bergwacht in diversen sozialen Medien. Anlass für diesen Post war ein Einsatz der Kameraden, die drei Wanderer von einem Bergpfad holen mussten, welche nicht mehr vor und zurück kamen. Ärgerlich und ein klarer Fall von Selbstüberschätzung. Im weiteren Text wurden dann aber auch Kletterzugänge erwähnt, und wörtlich: „Diese Pfade dürfen nur in Verbindung mit dem klettern an einem der Felsen betreten werden und dienen in keinster Weise als Wanderweg.“ Es entspann sich eine angeregte Diskussion, an der ich auch einen Anteil hatte. Wobei ich mich vor allem an der Formulierung „dürfen nur in Verbindung mit dem klettern an einem der Felsen betreten werden“ gerieben habe.

Deshalb jetzt hier im Folgenden eine Einordnung zum Status dieser Wege, in zwei Aspekten:

Aspekt eins: das Rechtliche

Ausschlaggebend ist hier als einzige verbindliche rechtliche Vorgabe die Nationalparkverordnung. Diese definiert in §6, was verboten ist. Als da wäre:

16. in der Kernzone Flächen außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen oder gekennzeichneter Wege (Wanderwege, Radrouten, Bergpfade, Kletterzugänge) zu betreten oder außerhalb von Gebäuden zu lagern oder zu nächtigen.

17. außerhalb der Kernzone Straßen oder Wege zu verlassen oder außerhalb von bebauten, eingefriedeten Grundstücken an anderen als mit Veröffentlichung gemäß § 14 Abs. 6 Satz 4 zugelassenen und gekennzeichneten Stellen zu lagern oder zu nächtigen.

→ Es wird also nicht nach Kletterern, Wanderern oder sonst wem unterschieden. ←

Ergo dürfen außerhalb der Kernzone alle, innerhalb derselben alle irgendwie gekennzeichneten Wege von jedermann benutzt werden. Die Aussage „dürfen nur in Verbindung mit dem klettern an einem der Felsen betreten werden“ ist also rechtlich definitiv falsch.

Für alle Fälle aber auch noch ein Blick auf die Webseite der Nationalparkverwaltung. Auch hier keine Unterscheidung zwischen Wanderern und Kletterern. Wohl aber eine kurze Definition zu den Pfaden, welche da lautet:

· Bergpfad (meist schwieriger, Trittsicherheit erforderlich)

· Kletterzugang: Zugangspfad zu Kletterfelsen (hier erfolgt keinerlei zusätzliche Wege- oder Verkehrssicherung)

Aspekt zwei: das Praktische

Zunächst die Bergpfade. Selbige sind von recht unterschiedlicher Schwierigkeit, in jedem Fall aber anspruchsvoller als eine Runde um den Dorfteich. Sie können immer in eine Rundwanderung eingebunden werden. Ich sortiere mal subjektiv und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Leicht:

  • Gehackter Weg
  • Goldsteig
  • Hintergründel mit Marienhöhle
  • Lindengründel
  • Weberschlüchte
  • Rotkehlchenstiege (evtl. körperlich etwas anstrengend)

Mittelschwer:

  • Obere Affensteinpromenade
  • Westelschlüchte (z.Z. wegen Borkenkäfermikado kaum begehbar)
  • Griesgrund
  • Oberer Fremdenweg (ausgesetzt)

Schwer:

  • Häntzschelstiege (vor allem technisch)

Von all diesen Pfaden gibt es reichlich Bilder und Videos im Internet, man möge sich also wirklich vorher informieren und dann selbst einschätzen, was man sich zutraut.

Und damit zu den Kletterzugängen, welche etwas komplexer sind. Hier ist in jedem Fall eine sinnvolle Vorplanung vonnöten. Gut geeignet dafür sind die Karten, welche man auf der Webseite der Nationalparkverwaltung herunterladen kann. Planung vor allem aus zwei Gründen: erstens enden viele dieser Pfade tatsächlich als Sackgasse am Felsfuß. Damit sind sie für Wanderer wenig interessant. Und zweitens sind sie tatsächlich oft mit allerlei technischen und konditionellen Herausforderungen verbunden.
Auch einige sehr ausgesetzte Wege wie die Rahmhanke, oder auch recht schwere Stiegen wie die Rübezahlstiege sind als Kletterzugang markiert.
Andererseits lassen sich nicht wenige der Pfade gut in Rundwanderungen einbinden und bieten dann ganz neue und spannende An- und Aussichten. Zur allgemeinen Verwirrung hat die Nationalparkverwaltung (vor allem im Schrammsteingebiet) einige der Pfade mit Zusatzschildern „Nicht durchführend“ versehen. Was leider oft Fake-News sind, die Wege sind sehr wohl durchführend. (Stellvertretend nenne ich hier mal den Pfad durch das Mittlere Schrammtor, an dem das obige Foto entstanden ist.)

Es bleibt aber dabei: gehen Sie solche Kletterpfade nicht spontan, planen Sie vorher den Weg. Verlassen Sie sich dabei nicht auf Online-Karten, die sind da oft nicht aussagekräftig, vom fehlenden Netz mal ganz zu schweigen. Und schätzen Sie ihre technischen und konditionellen Fähigkeiten realistisch ein. Denn wenn es plötzlich nicht mehr vor und zurück geht, ist das nicht nur für die Bergwacht ein eigentlich unnötiger Einsatz. Man macht sich auch gnadenlos zum Löffel.

Fazit:
Wer als Wanderer Berg- und Kletterpfade benutzt, der verstößt gegen keinerlei Gesetz oder Verordnung. Alles ist ganz legal, auch wenn das einige, sehr wenige, Kletterer anders sehen. Aber ein realistischer Blick auf das eigene Können, vor allem in Sachen Trittsicherheit, Schwindelfreiheit und Kondition ist zwingend. Und zwar bevor man den Pfad begeht, nicht erst auf halber Strecke.

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5 Gedanken zu „Bergpfade und Kletterzugänge – eine Einordnung

  1. Das ist eine der größten Lügen, die die Nationalparkverwaltung je in die Welt gesetzt hat, daß Kletterzugänge nur von Kletterern begangen werden dürfen. Sogar NP-Mitarbeiter haben auf Anfrage oder auch öffentlich in einem Forum mal zugegeben, daß es für niemanden verboten ist, einen Kletterzugang zu benutzen. Zitat auch von der NP-Seite (unter Besucherinformation/Verhalten): “Sie sind herzlich eingeladen, das Gebiet auf den existierenden Wegen zu betreten (Wegegebot). In der im Gelände ausgewiesenen Kernzone sind dies ausschließlich gekennzeichnete Wege.” Dazu zählen auch die Kletterzugänge, Einschränkung werden hier keine genannt. Dazu kommt noch, daß etliche Kletterzugänge auf Wegen verlaufen, die seit über 130 Jahren als Wanderwege bekannt sind, da wurde dort damals teilweise noch gar nicht geklettert, z.B. Begangsteig, Oberer Terrassenweg, Sommersloch, Kampfturm bis Auerhahnwand (war vor 130 Jahren eine Hauptwanderroute!), Tümpelgrund (Inschrift von 1776!), Hirschgrund u.v.a. Die NPV will einfach nicht zuviele Leute auf diesen Wegen haben. Manchmal auch verständlich, laufen ja genug Idioten herum, die dann dort Feuer machen oder anderen Unsinn. Allerdings eine so große Institution wie die NPV sollte bestehende Gesetze richtig auslegen, und keine falschen Behauptungen öffentlich verbreiten.

    1. Ja leider laufen einfach viel zu viele Idioten rum und es gibt die Wege Sicherungspflicht. Dafür muss die NPV wenn was passiert gerade stehen. Heute muss man die Menschen ja vor sich selber schützen. Warte noch auf den Tag an dem man an ein- und ausatmen erinnert wird. An so gut wie allen Parkplätzen gibt es große Hinweisschilder was die Wegmarkierungen bedeuten.

      Habe die Meldung der Bergwacht nur überflogen und vermute es handelt sich um den oberen Terassenweg. Auch das ist bekannt: Bei nassem Wetter sollte man schwieriges Gelände vermeiden.

      Dieses Jahr war ich im Sommerurlaub in Kärnten unterwegs. Auf einem offiziell als Wanderweg markierten Weg steht plötzlich ein kleines gelbes Schild Alpine Route und man steht kurz danach in einem Geröllfeld wo es einige hundert Meter abwärts geht.

      Nicht ganz ernst gemeint: Zaun um das ganze Elbi und es darf nur noch mit bestandener Prüfung betreten werden, wie man sich im Gelände zu verhalten hat.

      Das Elbi ist halt auch ein Gebirge und kein Ponyhof.

        1. Hallo Sven,

          na hoffentlich war das ironisch gemeint (davon gehe ich mal aus).

          So viel Grips kann man eigentlich doch jedem zumuten:

          1. sich vorher mal über die geplante Wanderstrecke informieren. Es soll sogar ganz hervorragend gezeichnete Karten geben (wenn man in der Lage ist eine Karte zu lesen)
          2. vielleicht, wenn man es nicht kennt mal die Schilder an den Parkplätzen lesen. Die Wegemarkierungen sind bestens erklärt.
          2. wenn das Gelände dann doch zu wild wird umkehren und seine eigenen Fähigkeiten einschätzen
          3. nicht bei strömenden Regen, Eis oder Schnee oder Gewitter im Gelände rumturnen. Die Wettervorhersagen sind heutzutage tatsächlich recht genau und verlässlich. Im Zweifelsfall könnte man auch selber mal in den Himmel blicken.
          4. passende Ausrüstung, besonders Schuhwerk…
          5. Auch im Zeitalter des vermeintlich überall verfügbaren Internets, sollte man sich nicht nur auf GPS und Google Maps verlassen

          Die Liste kann natürlich noch beliebig ergänzt werden. Auch dann lassen sich Unfälle nicht 100%ig vermeiden, aber das Risiko für einen Rettugseinsatz deutlich vermeiden. Das ist halt Lebensrisiko.

          Da Du Dich, Sven, ja anscheinend bestens auskennst, solltes Du ja nur zu genau wissen welche, leider häufig anzutreffende Clientel ich meine. Die sind zum Beispiel besonders an den Wochenenden und Feiertagen auf diversen Parkplätzen anzutreffen.

          Das gilt nicht nur für das Elbi auch anderswo müssen die Leute von der Bergwart oder der Seenotrettung vor sich selber geschützt und gerettet werden.

          Ansonsten hat das Arndt doch gut beschrieben, was die Markierungen bedeuten und was einen erwarten kann.

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