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Eine Dienstanweisung für Schilder

Ein Vögelein hat mir drei Seiten Papier gebracht. Darauf eine Dienstanweisung des Nationalparkchefs. Inhalt: Schilder! Oder genauer: an Wegen, die besonders stark von den umgebrochenen Bäumen betroffen sind, sollen selbige aufgestellt werden. Nach dem Lesen bleiben zwei bemerkenswerte Inhalte zurück:

  1. Diese Wege sind nicht gesperrt! Auch die Schilder sollen sie nur als “unpassierbar” kennzeichnen. Wer also unbedingt um die vielen Baumleichen herumturnen will, und es obendrein in Kauf nimmt, dass ihm was auf den Kopf fällt, der kann gern weiter da lang gehen.
  2. Die Prioritäten scheinen beim Anbringen der Schilder, weniger beim Beräumen der Wege zu liegen. Das sieht man am Zeitplan: bis Ostern sollen die Schilder aufgestellt sein, und dann aller drei (!) Monate kontrolliert werden. Will sagen: da tut sich auf Monate gar nichts, außer das eben hübsche Schilder den Wald zieren werden.

Das es auch anders geht, beweisen mal wieder unsere tschechischen Nachbarn: das extrem schwierige Gelände der Edmundsklamm, in dem keinerlei Technik eingesetzt werden kann, soll bis Ostern beräumt sein. Es geht also.

Aber lest selber nach: hier. Namen habe ich geschwärzt (außer dem vom Chef), und die entscheidende Stelle hervorgehoben.

Quiz-Auflösung–in aller Ausführlichkeit

Nachdem das Quiz zahlreiche Freunde gefunden hat, folgt hier jetzt die Auflösung in aller gebotenen Ausführlichkeit und mit ein paar Links.

Gehen wir es also an:

1. Die “Alte Kneipe”

Heißt auf Tschechisch Stará hospoda und befindet sich in Daubitz (Doubice). Im riesigen Garten finden sich unzählige Holzskulpturen, auch die Minions, Säbelzahnhörnchen Scrat oder “Der Schrei” sind vertreten. Im Inneren auch alles voller liebevoll gesammelten Gerümpel.
Homepage (auf Deutsch)

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Zum Zeitvertreib: ein wenig Rätseln

Es nervt: zu Hause hocken und nicht in den Wald dürfen. Zum Zeit-tot-schlagen hier also ein kleines Quiz. Zur Abwechslung mal nicht mit landschaftlichen Höhepunkten, sondern mit Gebäuden und vor allem mit Kneipen. Viel Spaß.

Häuser und Kneipen Quiz


Testen Sie ihr Wissen rund um die eine oder andere Einkehr und noch ein paar Häuser mehr.

Und schreiben Sie ihre Ergebnisse doch in die Kommentare.

Zum Feste – das Beste

So entspannt als Wanderdenkmal auf dem Sandstein lungernd – so hat man mich in diesem Jahr nur selten gesehen. Entweder hat man unsereiner wegen der Pest und Cholera nicht in den Wald gelassen, oder derselbe war hoffnungslos voll von Touristen aus allen Teilen dieses Landes. Zu allem Überfluss hat auch noch olle Borki ein Festmahl gehalten. Und so fällt denn auch mein Weihnachtsgedicht recht skeptisch aus. Seht selbst, habt trotzdem ein frohes Fest und überfresst euch nicht.

Es brodelt im böhmischen Nationalpark

Für diesen kurzen Text hab ich mir mal die passende Mütze aufgesetzt. Es brodelt gewaltig zwischen der tschechischen Politik und der dortigen Nationalparkverwaltung. Deutlich wurde mir das an einem offenen Brief des Nationalparkchefs Pavel Benda, an den Senator Zbyněk Linhart, der obendrein stellvertretender Bürgermeister von Schönlinde (Krásná Lípa) und Chef der gemeinnützigen Gesellschaft Böhmische Schweiz ist.

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Vollsperrung im Kirnitzschtal

Quelle: mapy.cz

Achtung: ab kommenden Montag, 5. Oktober 2020, bis zum 24. Oktober 2020, ist die Straße im Kirnitzschtal zwischen dem Lichtenhainer Wasserfall und der Lichtenhainer Mühle voll gesperrt. Keine Ahnung, was die ewig enervierenden Grab- und Wühlkommandos da wieder anstellen.

Konkrete Auswirkungen: die stets als Alternative zum PKW gepriesene Buslinie 241 fährt nur noch bis Lichtenhainer Wasserfall. Einmal pro Tag geht es weiter bis Hinterhermsdorf, dann aber “hintenrum”, also über Ottendorf. Immerhin: an den Wochenenden fährt der Bus planmäßig. Der genaue Fahrplan hier.

Für PKW aber ist an allen Tagen kein Durchkommen. Es sei denn, man fährt auch “hintenrum”, also über Ottendorf oder über Sebnitz – Saupsdorf. ÖPNV-Nutzer sind auf jeden Fall die Gekniffenen.

Ein Sonderlob des Verfassers aus zwei Gründen: zum einen fällt die Sperrung dieser touristisch extrem wichtigen Strecke raffinierterweise in die Herbstferien. Zumindest teilweise. Zum anderen ist es eher Zufall, wenn man als Ortsfremder davon erfährt. Denn in allen Anlaufstellen im Netz (Baustellenkarte des Landratsamtes, Webseiten von Sebnitz, Bad Schandau und Hinterhermsdorf, Webseite des Tourismusverbandes, Webseite der Nationalparkverwaltung) herrscht heute, Stand 3. Oktober, Schweigen. Lediglich in der Sächsischen Zeitung gibt es eine Notiz, hinter der Bezahlschranke. Und der Regionalverkehr informiert über den geänderten Fahrplan, wenn man diesen denn findet. (Geht so: Webseite des Busbetreibers – Link zur Webseite des Verkehrsverbundes – Lange scrollen und die betreffende Linie finden).

Das ist mal wieder eine Meisterleistung. Lange Gesichter und ein kleines Chaos von wendenden PKW am Lichtenhainer Wasserfall sind vorprogrammiert.

Aber so richtig wundert mich das eigentlich nicht mehr.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Immer mal wieder kommt die Frage auf: was darf ich aus Sicht der professionellen Naturschützer in den Nationalparkverwaltungen überhaupt im Wald so tun? Ich habe mal versucht, hier die wichtigsten Regeln zusammenzufassen. Getrennt nach Sachsen und Böhmen, denn da gibt es ein paar Unterschiede. Und getrennt nach “innerhalb der Kernzone” und “außerhalb” derselben. Da sind die Unterschiede nämlich beträchtlich. Nicht extra erwähnt habe ich Selbstverständlichkeiten: Müll hinterlassen, Lärm machen, eine Kippe anzünden, Drohnen fliegen lassen, Lagerfeuer entfachen oder gar Graffitis sprühen – das verbietet sich ja wohl von selbst. Auch gibt es temporäre Sperrungen infolge der Brutzeit von diversen Vögeln, die allgemein akzeptiert sind und beachtet werden. Die werden dann vor Ort auch ausgewiesen. Jetzt aber zu den allgemeinen Verboten, die ein jeder, wie er es denn mag, beachten möge.

1. Im Nationalpark, aber nicht in der Kernzone:

Sachsen

Böhmen

Wegegebot Ja. Es dürfen alle erkennbaren Wege benutzt, aber nicht verlassen werden. Nein. Man darf auch quer durch den Wald laufen.
Boofen Ja, aber nur, wenn die Boofe offiziell erlaubt ist. Eine Übersicht hier. Nein, grundsätzlich verboten. Was aber sehr locker gehandhabt wird, es finden sich viele, teilweise sogar ausgebaute, Boofen.
Beeren und Pilze sammeln Verboten. Wobei die entsprechende Verordnung von “Pflanzen” spricht. Und Pilze sind keine Pflanzen! Allerdings kann man selbst dann nur die mitnehmen, die am Wegesrand stehen. Ausdrücklich erlaubt, auch abseits der Wege.

 

2. In der Kernzone (in Böhmen: 1. Zona)

Sachsen

Böhmen

Kennzeichnung der Kernzone Viele Schilder, die oft genau dort stehen, wo ein spannender Pfad beginnt. Der genaue Verlauf der Kernzone ist aber nicht nachvollziehbar. Auch viele Schilder. Dazu aber noch Markierungen an Bäumen: sieht man zwei rote Ringe, befindet man sich außerhalb der Kernzone. Sieht man nur einen Ring, befindet man sich innerhalb derselben. Die genauen Grenzen sind so sehr gut nachzuvollziehen.
Wegegebot Sehr streng: jeder Weg, der nicht markiert ist, gilt automatisch als verboten Dito. Auch hier gilt: jeder Weg ohne Markierung ist automatisch verboten.
Boofen Verboten Verboten
Kletterzugänge Dürfen von jedermann benutzt werden. Markierung ist ein schwarzes Dreieck. Dürfen nur mit einem Mitgliedsausweis eines Kletterverbandes benutzt werden. Was praktisch aber nicht kontrolliert wird. Deutsche Mitgliedsausweise werden anerkannt.
Pilze und Beeren Theoretisch verboten, siehe oben Erlaubt, aber nur entlang der Wege.

 

3. Auf verbotenen Wegen erwischt

Auch Ranger sind nur Menschen, und so gibt es bei denen eben solche und solche. Die meisten sind entspannt, so dass sich verschiedene Taktiken anbieten, so man erwischt wird.

  1. Löffel Dummpulver fressen. So tun, als ob man sich verlaufen hätte. Klappt bei meiner allseits bekannten Visage natürlich nicht mehr. Man wird aber ermahnt und zurück geschickt. Geht in Ordnung.
  2. Stichwort “zurück geschickt”. Wer raffiniert ist, kehrt einfach Ziel und Ausgangspunkt der Tour um. Er wird dann genau dahin “zurück” geschickt, wohin er eigentlich will.
  3. Den Ranger einfach stehen lassen. Personalien gibt man ihm freiwillig, er darf keinen Zwang anwenden. Er kann aber stur hinterher laufen, und kommt so z.B. an ein Autokennzeichen. Gelegentlich laufen die Ranger auch in Begleitung eines Polizisten. Dem muss man natürlich seine Personalien angeben.
  4. Sportlich sehen. Personalien angeben und das Bußgeld zähneknirschend bezahlen. Als Eintrittsgeld betrachten, welches ja in einigen amerikanischen Nationalparks auch erhoben wird.

Und immer, immer, immer: freundlich bleiben! Die Jungs machen auch nur ihren Job, und das oft nicht wirklich aus Überzeugung. Wer gleich grimmig reagiert, wird eher ein Bußgeld bekommen als jener, der sich zerknirscht zeigt. “Zurückschicken und Ermahnen” ist eher die Regel als “abstrafen”. Eventuell kann sich diese entspannte Herangehensweise mit dem neuen NPV-Chef auf deutscher Seite aber wieder ändern. Das muss man beobachten.