Vieles hatte ich letzten Beitrag zum Forstgraben geschrieben und dabei auch reichlich spekuliert. Nun, in einigen Punkten lag ich falsch,in anderen nicht so ganz daneben.
Also, zunächst die gute Nachricht: der Weg liegt nicht in der Kernzone, die hier tatsächlich einen Schlenker knapp vorbei macht. Er bleibt also legal begehbar, ganz egal, ob da nun ein Wegweiser steht oder nicht.
Und jetzt die weniger guten Nachrichten: Wegweiser soll es nach dem Willen der NPV hier auch fürderhin keine mehr geben. Begründet wird das mit ein paar alten Buchen, die dem Wanderer auf den Kopf fallen könnten. Wenn Sie mich fragen: eine strunzdämliche Ausrede, denn so etwas gehört einfach zu den naturgegebenen Gefahren, denen man sich im Wald eben aussetzt. Vielmehr scheint es mir, als kämen die Buchen der NPV gerade recht, um sich aus der Verantwortung für einen eh nicht geliebten Weg zu stehlen.
Ein Weg, der eben kein simpler Trampelpfad ist, sondern die älteste nachweisbare Verbindung zwischen dem Tiefen Grund und der Stadt Hohnstein. Wovon uraltes Pflaster noch heute kündet. Und nicht zu vergessen: der Weg ist auch ein Teil des historischen Malerweges.
Also eine simple Aufforderung: fehlende Wegweiser und Sperrgeländer mit Fleiß ignorieren und den Weg benutzen. Bußgelder drohen dabei keine, der Weg liegt nicht der Kernzone und ist mehr als deutlich als ein solcher zu erkennen. Und dabei auch ein Auge auf die vielen historischen Zeugnisse entlang des Weges haben: altes Sandsteinpflaster, eingeschlegelte Jahreszahlen, ein geheimnisvoller Stein mit dem Abbild eines Schlüssels….
Vielleicht sehen wir uns ja mal im Forstgraben.