Immer mal wieder kommt die Frage auf: was darf ich aus Sicht der professionellen Naturschützer in den Nationalparkverwaltungen überhaupt im Wald so tun? Ich habe mal versucht, hier die wichtigsten Regeln zusammenzufassen. Getrennt nach Sachsen und Böhmen, denn da gibt es ein paar Unterschiede. Und getrennt nach “innerhalb der Kernzone” und “außerhalb” derselben. Da sind die Unterschiede nämlich beträchtlich. Nicht extra erwähnt habe ich Selbstverständlichkeiten: Müll hinterlassen, Lärm machen, eine Kippe anzünden, Drohnen fliegen lassen, Lagerfeuer entfachen oder gar Graffitis sprühen – das verbietet sich ja wohl von selbst. Auch gibt es temporäre Sperrungen infolge der Brutzeit von diversen Vögeln, die allgemein akzeptiert sind und beachtet werden. Die werden dann vor Ort auch ausgewiesen. Jetzt aber zu den allgemeinen Verboten, die ein jeder, wie er es denn mag, beachten möge.
1. Im Nationalpark, aber nicht in der Kernzone:
Sachsen |
Böhmen |
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Wegegebot | Ja. Es dürfen alle erkennbaren Wege benutzt, aber nicht verlassen werden. | Nein. Man darf auch quer durch den Wald laufen. |
Boofen | Ja, aber nur, wenn die Boofe offiziell erlaubt ist. Eine Übersicht hier. | Nein, grundsätzlich verboten. Was aber sehr locker gehandhabt wird, es finden sich viele, teilweise sogar ausgebaute, Boofen. |
Beeren und Pilze sammeln | Verboten. Wobei die entsprechende Verordnung von “Pflanzen” spricht. Und Pilze sind keine Pflanzen! Allerdings kann man selbst dann nur die mitnehmen, die am Wegesrand stehen. | Ausdrücklich erlaubt, auch abseits der Wege. |
2. In der Kernzone (in Böhmen: 1. Zona)
Sachsen |
Böhmen |
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Kennzeichnung der Kernzone | Viele Schilder, die oft genau dort stehen, wo ein spannender Pfad beginnt. Der genaue Verlauf der Kernzone ist aber nicht nachvollziehbar. | Auch viele Schilder. Dazu aber noch Markierungen an Bäumen: sieht man zwei rote Ringe, befindet man sich außerhalb der Kernzone. Sieht man nur einen Ring, befindet man sich innerhalb derselben. Die genauen Grenzen sind so sehr gut nachzuvollziehen. |
Wegegebot | Sehr streng: jeder Weg, der nicht markiert ist, gilt automatisch als verboten | Dito. Auch hier gilt: jeder Weg ohne Markierung ist automatisch verboten. |
Boofen | Verboten | Verboten |
Kletterzugänge | Dürfen von jedermann benutzt werden. Markierung ist ein schwarzes Dreieck. | Dürfen nur mit einem Mitgliedsausweis eines Kletterverbandes benutzt werden. Was praktisch aber nicht kontrolliert wird. Deutsche Mitgliedsausweise werden anerkannt. |
Pilze und Beeren | Theoretisch verboten, siehe oben | Erlaubt, aber nur entlang der Wege. |
3. Auf verbotenen Wegen erwischt
Auch Ranger sind nur Menschen, und so gibt es bei denen eben solche und solche. Die meisten sind entspannt, so dass sich verschiedene Taktiken anbieten, so man erwischt wird.
- Löffel Dummpulver fressen. So tun, als ob man sich verlaufen hätte. Klappt bei meiner allseits bekannten Visage natürlich nicht mehr. Man wird aber ermahnt und zurück geschickt. Geht in Ordnung.
- Stichwort “zurück geschickt”. Wer raffiniert ist, kehrt einfach Ziel und Ausgangspunkt der Tour um. Er wird dann genau dahin “zurück” geschickt, wohin er eigentlich will.
- Den Ranger einfach stehen lassen. Personalien gibt man ihm freiwillig, er darf keinen Zwang anwenden. Er kann aber stur hinterher laufen, und kommt so z.B. an ein Autokennzeichen. Gelegentlich laufen die Ranger auch in Begleitung eines Polizisten. Dem muss man natürlich seine Personalien angeben.
- Sportlich sehen. Personalien angeben und das Bußgeld zähneknirschend bezahlen. Als Eintrittsgeld betrachten, welches ja in einigen amerikanischen Nationalparks auch erhoben wird.
Und immer, immer, immer: freundlich bleiben! Die Jungs machen auch nur ihren Job, und das oft nicht wirklich aus Überzeugung. Wer gleich grimmig reagiert, wird eher ein Bußgeld bekommen als jener, der sich zerknirscht zeigt. “Zurückschicken und Ermahnen” ist eher die Regel als “abstrafen”. Eventuell kann sich diese entspannte Herangehensweise mit dem neuen NPV-Chef auf deutscher Seite aber wieder ändern. Das muss man beobachten.